AGB

Zum 01. Januar 2022 ist eine umfassende Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG) in Kraft getreten, mit der die Änderungsrichtlinie der EU 2018/843 umgesetzt wird. In allen Autohäusern von AssenheimerMulfinger gelten ab sofort die folgenden Regelungen zur Bargeldannahme:

  • Im Verkauf ist keine Bargeldannahme mehr gestattet.
  • Im Service gilt für die Bargeldannahme eine Grenze von 1.000 Euro.

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Impressum

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Information zu Kraftstoffverbrauch und CO₂-Emissionen

Die Informationen zu Energieverbrauch und CO₂-Emissionen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/

Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektromotor sind befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.

Meldestelle

Assenheimer + Mulfinger GmbH & Co. KG haben als Unternehmen und Beschäftigungsgeber für Hinweise, die mögliche Unregelmäßigkeiten von Mitarbeitern oder Dritten betreffen, insbesondere Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind und sonstige Verstöße gegen Gesetze, Rechtsverordnungen oder sonstige Vorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union eine Meldestelle eingerichtet. Vertrauliche Hinweise können – auch anonym – gerichtet werden an Herrn Rechtsanwalt Anderssohn per E-Mail an

Hinweisgeber.Assenheimer-Mulfinger@cavada.de 

postalisch an

Rechtsanwälte Cavada und Partner mbB
Herrn Rechtsanwalt Anderssohn
Borsigstraße 4
74321 Bietigheim-Bissingen 

oder telefonisch unter 07142 9547-40