Smart 1 BRABUS
Leasingangaben
Finanzierungsrechner
| Bruttolistenpreis | 52.490,00 € |
| Kaufpreis | 52.490,00 € |
| Anzahlung | 6.000,00 € |
| Laufzeit | |
| Jährliche Fahrleistung | |
| monatliche Raten (brutto) | |
| monatliche Raten (netto) |
| Gesamtbetrag | 20.278,45 € |
Darlehensgeber: Mercedes-Benz Leasing GmbH, Siemensstraße 7, 70469 Stuttgart
Fahrzeugausstattung
¹E-Auto: Die staatliche Förderung für den Erwerb oder das Leasing von Elektrofahrzeugen („E-Auto-Förderprämie“) richtet sich nach den jeweils gültigen Förderbedingungen der Bundesregierung für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026. Die Auszahlung erfolgt durch die zuständige Bundesstelle über das offizielle Online-Antragsportal, welches vsl. ab Mai 2026 verfügbar sein wird. Förderfähig sind neue, rein batterieelektrische Fahrzeuge. Die Förderung ist einkommensabhängig und steht nur Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro zu.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Einkommen, Haushaltsgröße und Fahrzeugart und beträgt für Elektrofahrzeuge zwischen 3.000 Euro und 6.000 Euro pro Fahrzeug. Die konkrete Förderhöhe wird im Rahmen des Antragsverfahrens individuell anhand der jeweils gültigen Staffelung ermittelt.
Die Förderung gilt rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen werden. Der Antrag ist nach der Zulassung innerhalb eines Kalenderjahres elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen. Das geförderte Fahrzeug muss für eine festgelegte Mindesthaltedauer von 36 Monaten auf den Antragsteller zugelassen bleiben; bei vorzeitiger Veräußerung oder Abmeldung kann eine Rückforderung erfolgen. Die Gewährung der Förderung erfolgt ausschließlich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und der jeweils gültigen Förderrichtlinien. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen, Ergänzungen und Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten. smart ist weder Antragsteller noch Förderberechtigter und nimmt keinen Einfluss auf das Förderverfahren. Verbindliche Informationen zu den jeweils geltenden Förderbedingungen, zur Antragstellung und zu den Fördervoraussetzungen sind den (Veröffentlichungen der zuständigen Bundesstelle) zu entnehmen
* Die Informationen erfolgen gemäß der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue PKW ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/
Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info
Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektromotor sind befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.