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Fahrzeugausstattung

3,5 Tonner
3. Bremsleuchte
6-Gang-Schaltgetriebe
Adaptives Bremslicht
Airbag Fahrer
Armlehne für Fahrersitz
Aussentemperaturanzeige
Baureihe C910 VS30 FWD
Beifahrersitz Zweisitzer
Bereifung 225/65 R16 C
Digitales Radio (DAB)
ECO Start-Stopp-Funktion
Emissionsklasse Euro 6d N1 GR.III/N2
Fahrersitz
Fahrlichtassistent
Gurtwarneinrichtung für Beifahrersitz
Gurtwarneinrichtung für Fahrersitz
Haltegriff Einstieg Laderaumschiebetür an Trennw.
Haupttank 65 Liter
Hochdach
Kastenwagen
MB Audiosystem
Mercedes-Benz MobiloVan mit DSB und GgD
Multifunktionslenkrad
Schaltpunktanzeige
Schiebetür rechts
Seitenwind-Assistent
Sitzbelegungserkennung Fahrersitz
Stahlräder 6,5 J x 16
Standard
Stoff Maturin schwarz
TEMPOMAT
Tachometer km/h
Trennwand durchgehend
Vorderachse mit erhöhter Traglast
Zulassung N1
halbautomatisch geregelt Klimaanlage TEMPMATIC
ohne Auf-/Ablastung 3.500 kg
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* Die Informationen erfolgen gemäß der PKW-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue PKW ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/

Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info

Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektromotor sind befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.