Unsere smart Modelle
Der vollelektrische smart EQ fortwo eignet sich perfekt für den Stadtverkehr. Der Kleinstwagen braucht nur etwas Platz zum Parken und bietet dennoch genug Stauraum, um Deine Wocheneinkäufe nach Hause zu transportieren. Zudem ist er ein besonders sicheres Fahrzeug. Darf es ein wenig mehr Platz sein? Auch der smart #1 und smart #3 stehen Dir bei uns als Mietwagen zur Verfügung.
Der smart #1 ist ein vollelektrisches Crossover-SUV, das es nicht nur in der Serienvariante gibt, sondern auch als deutlich sportlichere Brabus-Version. Diese Variante ist mit einer besonders effizienten und leistungsstarken NMC-Batterie ausgestattet, die deutlich mehr Leistung bietet und zudem besonders schnell zu laden ist.
Das aktuelle Spitzenmodell von smart - der smart #3 - verfügt über einen Kofferraum mit 370 Litern Kapazität sowie bis zu 1.160 Liter Stauraum bei umgeklappten Rücksitzen. Wie auch der smart #1 wird auch dieses Modell in einer besonders sportlichen Brabus-Variante mit einer höheren Motorleistung angeboten.
smart #1: Energieverbrauch kombiniert: 18,2-16,8 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0; CO2-Klassen: A.*
smart #3: Energieverbrauch kombiniert: 17,6-16,3 kWh/100 km; CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0; CO2-Klassen: A.*
Stand: 07.2024. Aktuelle Werte konkreter smart Modelle können jederzeit abgerufen werden unter: https://de.smart.com/de/legal/energy-labels/
Darum solltest Du bei uns Dein Fahrzeug mieten
Ob Du einen smart #1 mieten oder ein anderes Modell zeitweise nutzen willst: Bei Jomobi geben wir jeden Tag unser Bestes, um Dich „automäßig“ rundum zufrieden und glücklich zu machen. Wir sind keine klassische Autovermietung, sondern ein traditionsreiches Autohaus. Daher bieten wir Dir neben einem hervorragenden Kundenservice ausschließlich Fahrzeuge an, die regelmäßig gewartet und gepflegt werden. Du kannst während der Mietdauer auf Wunsch ein anderes Fahrzeug mieten und die Dauer flexibel nach Deinen Wünschen gestalten.
smart mieten – häufig gestellte Fragen
Die genauen Mietkosten hängen von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem Automodell, der Ausstattung sowie der Mietdauer. Generell werden die Mietkosten bei einer längeren Mietdauer günstiger – ein individuelles Angebot erstellen wir Dir gerne nach einem unverbindlichen Beratungstermin.
Grundsätzlich verantworten wir als Vermieter alle Versicherungen für Deinen Mietwagen (Haftpflicht und Vollkasko), Du musst Dich also um nichts kümmern und auch nicht mit Zusatzkosten rechnen, denn die Versicherungsgebühren sind im Mietpreis natürlich ebenfalls enthalten. Für einige Modelle kann im Schadensfall allerdings eine Selbstbeteiligung anfallen - die Höhe und Bedingungen erfährst Du beim Vertragsabschluss von unseren Mietberatern.
Wir wollen, dass Du auch mit einem Mietwagen vollkommen zufrieden bist. Daher vermieten wir ausschließlich neue oder junge Fahrzeuge, die zudem regelmäßig in unserer Fachwerkstatt gewartet und technisch überprüft werden.
Wenn Du bei uns ein Fahrzeug mietest, wird spätestens zu Beginn der Mietzeit eine Kaution fällig. Diese dient der Absicherung des Mietzinses und möglichen nachträglichen Kosten, etwa für eine Reinigung oder Reparatur. Die Kaution wird Dir nach Rückgabe des Fahrzeuges zurückerstattet.
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* Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO₂-Ausstoß eines Pkw sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den Pkw, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO₂ ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen Pkw-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Pkw ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch hier abrufbar: https://www.dat.de/co2/
Es werden nur die CO₂-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des Pkw entstehen. CO₂-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des Pkw sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO₂-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
Aufgrund der CO₂-Bepreisung sind künftig Erhöhungen der Kraftstoffkosten möglich. Die künftige CO₂-Preisentwicklung ist unsicher, daher werden die möglichen CO₂-Kosten anhand von drei angenommenen CO₂-Preisen für den Zeitraum 2025 bis 2034 berechnet. Die tatsächlichen CO₂-Preise können sowohl höher als auch niedriger als in den hier zugrundeliegenden Modellrechnungen ausfallen. Die CO₂-Kosten sind beim Tanken mit den Kraftstoffkosten zu bezahlen. Weitere Informationen unter www.alternativ-mobil.info
Fahrzeuge mit der Antriebsart Elektromotor sind befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Die Steuerbefreiung wird bei erstmaliger Zulassung des Elektrofahrzeugs in der Zeit vom 18.05.2011 bis 31.12.2025 für zehn Jahre ab dem Tag der erstmaligen Zulassung gewährt, längstens jedoch bis zum 31.12.2030.
** Tatsächliche Nettobelastung im Monat, über 36 Monate, basierend auf einem Bruttomonatsgehalt von 3.000,-€, Steuerklasse I. Arbeitgeber trägt Versicherungsrate. Ohne JobRad-Servicepaket.